• Die Teilnehmerinnen verpflichten sich, rechtzeitig zu jedem Unterrichtstermin zu erscheinen.
  • Die Teilnehmerin verpflichtet sich mind. 3 Hospitationendurchzuführen.
  • 1 Hospitation vor Beginn der Ausbildung im System Jede Frau und jedes Mädchen kann sich wehren.
  • Einen Erste-Hilfe-Kurs besucht zu haben. Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre.
  • Unterrichtsmaterialien und die Lehrstunden müssen durchgearbeitet und vorbereitet werden.
  • Körperliche Techniken müssen regelmäßig geübt werden, um sie einwandfrei vorzuführen.
  • Regelmäßiges Training in einer Kampfkunst ist allgemein ratsam.