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- Die Teilnehmerinnen verpflichten sich, rechtzeitig zu jedem Unterrichtstermin zu erscheinen.
- Die Teilnehmerin verpflichtet sich mind. 3 Hospitationendurchzuführen.
- 1 Hospitation vor Beginn der Ausbildung im System Jede Frau und jedes Mädchen kann sich wehren.
- Einen Erste-Hilfe-Kurs besucht zu haben. Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre.
- Unterrichtsmaterialien und die Lehrstunden müssen durchgearbeitet und vorbereitet werden.
- Körperliche Techniken müssen regelmäßig geübt werden, um sie einwandfrei vorzuführen.
- Regelmäßiges Training in einer Kampfkunst ist allgemein ratsam.
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